BVfK - Wochenendticker 28. Juli 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Auch Null Inserate kosten bei mobile-de Geld.

 

Wir brauchen keine Autohändler-Gewerkschaften.

 

Lassen Sie sich inspirieren von guten Webseiten!

 

DSGVO-Abmahnung wegen fehlender Verschlüsselung.

 

Rückblick: "Rheinbach Classics 2018" 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-B2B-Pool erste Fahrzeuge erfolgreich verkauft

 

Aktuelle B2B-Angebote

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Geldwäschegesetz: Pflicht zur Meldung des wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister

 

NACHTRAG: „Auslaufende Emissionsklassen von EURO 6 Fahrzeugen zum 31.08.2018“ 

 

Terminkalender

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

man könnte lästern „auch Null Inserate kosten bei mobile-de Geld“ – man könnte sie als Abzocker beschimpfen, doch das alles hilft nichts, denn auf diesem Ohr ist man bei den Kfz-Internetbörsen besonders taub. Preiserhöhungen und alle möglichen Leistungserfindungen für nicht wenig Geld gehören zur inzwischen jährlich stattfindenden Routine der kapitalgesteuerten Automobile-Plattformen im Kfz-Internet und dem können auch die Verbände, selbst der große (inzwischen wohl an HeyCar beteiligte) ZDK nicht viel entgegensetzen.

„Wir brauchen keine Autohändler-Gewerkschaften“ heißt die unternehmensinterne Sprechregelung in Berlin-Dreilinden und daher gibt es auch nur zwei Möglichkeiten, auf die Tatsache zu reagieren, dass inzwischen für die Veröffentlichung eines Kfz-Angebots das Doppelte von dem verlangt wird, was man vor 20 Jahren noch für unbegrenzt viele Angebote forderte.

Entweder man sucht sich aus alldem das Beste heraus und findet irgendwie einen Weg, Kosten und Nutzen in ein akzeptables Verhältnis zu bringen, oder man kehrt den kostspieligen Börsen ganz oder teilweise den Rücken und sucht nach Alternativen. Der BVfK ist seit vielen Jahren der Meinung, dass Protestieren und Demonstrieren nicht viel bringt und hat daher unter der Überschrift „Unabhängigkeitserklärung“ die Suche nach Möglichkeiten gestartet, seine Fahrzeuge im Internet oder auch woanders zu bewerben, um sich aus der ständigen Abhängigkeit des Duopols aus München und Berlin zu befreien.

Ob das funktioniert, ist nicht nur schwer messbar, sondern hängt auch maßgeblich von jedem einzelnen Kfz-Händler ab, sich umsichtig und natürlich auch aufwändig mit den Alternativen zu beschäftigen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass es unbedingt günstiger wird, sondern dass man sein Geld (auch) an anderer Stelle investieren sollte, möglicherweise sogar zusätzliches Geld in die Hand nehmen muss, um an der Schaffung von Alternativen mitzuwirken.

Letzteres macht die große Händlergemeinschaft des BVfK durch operatives Handeln, denn wir beschäftigen bekanntermaßen seit über einem Jahr ein zweiköpfiges IT-Team, welches nach maßgeschneiderten digitalen Lösungen für freie Kfz-Händler sucht. Allerdings ersetzt das nicht ein hohes Maß an Eigeninitiative jedes Händlers und dabei spielt die eigene Website eine besondere Rolle. Mit seinem eigenen Marktplatz kann man im World Wide Web schon einiges an Aufmerksamkeit erzeugen.

Ein Beispiel dafür ist uns in der vergangenen Woche bei der Prüfung eines Neumitgliedsantrags aufgefallen, das wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Die Website von www.buchholzer-kfz.de (Herzlich willkommen in BVfK!) ist ansprechend und übersichtlich gestaltet. Das Team strahlt einem vor blauen Himmel sympathisch entgegen und es fehlt nicht einmal an Links zu den Bewertungsfunktionen von Google und mobile-de.

Unsere Empfehlung lautet daher: Lassen Sie sich inspirieren von guten Webseiten und schaffen sich damit nicht nur ein Stück Unabhängigkeit, sondern auch messbar positive Erfolge bei Nachfrage und Absatz.

Ihr BVfK wird weiterhin an vielfältigen Unabhängigkeitslösungen arbeiten. Dabei sind wir auf ständige konstruktive und kritische Begleitung unserer Mitglieder angewiesen. Nutzen Sie daher die BVfK-DIGITAL-Angebote und lassen uns wissen, was wir noch besser machen können, damit am Ende das herauskommt, was uns am wichtigsten ist:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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KfZ-Betrieb meldet: DSGVO-Abmahnung wegen fehlender Verschlüsselung.

Schmerzensgeldforderungen zwischen 8.500 und 12.500 Euro.

"...Ein Berliner Anwalt und seine Mandanten beanstanden Internetseiten mit Kontaktformularen, die personenbezogene Daten ohne SSL-Zertifikat (also nicht als „https“) transportieren. Aus Sicht des Anwalts begründet der unverschlüsselte Transport Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens (Schmerzensgeld)..."

heißt es im Online-Ticker. Hier der komplette Artikel: >>> kfz-betrieb-dsgvo-anwalt-mahnt-fehlende-verschluesselung-an

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Rückblick: "Rheinbach Classics 2018" 

Die 13. Auflage der „Rheinbach Classics“ sorgte wieder für Begeisterung. Musik, Motoren, Petticoats sind und bleiben so beliebt wie in den Jahren zuvor und lockten Tausende von Besucher in die Voreifelstadt. Allein beim Corso am Sonntag standen rund Zehntausend Oldtimer-Fans am Straßenrand, um den vorbei cruisenden chrom- und lackglänzenden Oldtimern aus acht Jahrzehnten Automobil-Geschichte zu applaudieren.

Das wohl älteste Fahrzeug stammte aus dem Jahr 1919 und war ein American LaFrance Typ 75 mit 115 PS. Auf vier Bühnen sorgten 14 Bands mit insgesamt 25 Stunden Live-Musik für Stimmung. Am Freitagabend trat unter Anderen auch Rockröhre Bonnie Tyler auf und heizte kräftig ein.

Wie Vorstandsmitglied Heinz Haubrichs mit feststellte, waren die „Rheinbach-Classics“ auch erneut ein großer Erfolg. Und der Termin für die nächste Auflage steht schon fest: Vom 19. Juli bis 21. Juli 2019 röhren die Motoren wieder. Wer Tipps benötigt, wie man mit Oldtimern Geld verdienen kann, hier nachfragen: oldtimer@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

BVfK-B2B-Pool erste Fahrzeuge erfolgreich verkauft

Erst seit kurzem ist der B2B-Pool in der Plattform aktiv und es freut uns daher um so mehr, dass hier bereits schon erste Fahrzeuge erfolgreich von BVfK-Händlern an die Händlerkollegen vermittelt/verkauft werden konnten. 

Nicht immer hat man am "Alten" Interesse an einer Inzahlungnahme, den ein potenzieller Käufer eines Neuen oder neuen Gebrauchten mitbringt. Da bietet unsere Plattform eine ideale Lösung, schnell einen Interessenten unter den BVfK-Händlerkollegen zu finden. Die letzte Vermittlung dieser Art war innerhalb von 2 Stunden erledigt und alle waren glücklich. 

Da die B2B-Inserate derzeit noch ohne Transaktionsgebühren sind, sollte es natürlich ein Grund mehr sein für die BVfK-Mitglieder, die noch nicht dabei sind, sich für unsere Plattform zu registrieren und fleißig Fahrzeuge anzubieten und/oder zu kaufen. Wir freuen uns natürlich auch immer über Anregungen zur Verbesserung der Plattform, denn nur so können wir unseren BVfK-Mitgliedern ein effizientes und intuitives Tool bieten, mit dem sie "Gute Autos" handeln können.    

Hier können Sie sich registrieren: 

>>> Registrierung WhoBuysMyCar

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Aktuelle B2B-Angebote

Interesse an einem dieser Fahrzeuge?

Dann schnell einloggen und Anbieter kontaktieren. 

>>> WBMC-Login

Noch nicht dabei?

Registrieren Sie sich auf www.bvfk.de in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich oder benutzen Sie den folgenden Link: (bitte vorher einloggen)

>>> Registrierung WhoBuysMyCar

 

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Geldwäschegesetz:  Pflicht zur Meldung des wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister


Bereits häufiger hat die BVfK-Rechtsabteilung auf die Pflichten in Zusammenhang mit dem am 26.06.2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetz hingewiesen und diese weitestgehend erläutert (siehe insbesondere Wochenendticker vom 22.07.2017 und 16.06.2018).

Zu ihnen zählt beispielsweise die Meldung des sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“, also des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft (GmbH, OHG, KG, etc.) handelt, an das hierfür zuständige Transparenzregister.

Nach dortiger Auskunft dürften zahlreiche Unternehmen ihrer Mitteilungspflicht allerdings noch nicht nachgekommen sein. In diesem Fall sollten schnellstmöglich Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister übermittelt werden, was nach vorheriger Registrierung hier möglich ist.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Mitteilungsfrist am 01.10.2017 ausgelaufen ist. Nicht erfolgte oder verspätete Meldungen können die Verhängung empfindlicher Bußgelder zur Folge haben, wobei anzunehmen ist, dass diese entfallen oder zumindest geringer ausfallen, wenn die Mitteilung jetzt noch erfolgt. Diesbezüglich kündigte die Aufsichtsbehörde eine (geringe) Schonfrist an. Der BVfK-Rechtsabteilung sind zumindest keine Fälle bekannt, in denen ein Bußgeld wegen verspäteter Anzeige des wirtschaftlich Berechtigten bislang verhängt worden wäre, auszuschließen ist dies aber nicht!

Abgesehen davon gibt es weitreichende Ausnahmen von der Meldepflicht: Zum einen gilt diese als erfüllt, wenn sich die Angaben bereits einem öffentlichen Register, beispielsweise dem Handelsregister oder Unternehmensregister, entnehmen lassen. Ausgenommen von der Mitteilungspflicht sind darüber hinaus Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie eingetragene Kaufleute oder sonstige Einzelunternehmen.

Zusammenfassende Empfehlung: Prüfen Sie umgehend, ob der wirtschaftlich Berechtigte Ihres Unternehmens meldepflichtig ist. Berücksichtigen Sie dabei die genannten Ausnahmen. Sollte eine Meldepflicht bestehen, folgen Sie obigem Link und holen Sie die Meldung nach, um drohende Bußgelder zu vermeiden, bzw. deren Höhe zu begrenzen.

M. Giebler

BVfK-Rechtsabteilung


NACHTRAG:

 

„Auslaufende Emissionsklassen von EURO 6 Fahrzeugen zum 31.08.2018“

 

In unserem letzten Wochenendticker vom 21.07.2018 haben wir Sie darüber informiert, dass sieben Unterklassen der EURO6-Fahrzeuge nach dem 31.08.2018 nicht mehr zugelassen werden können.

Auf Nachfrage unserer Mitglieder möchten wir zur Klarstellung darauf hinweisen, dass davon auch Fahrzeuge mit Euro6w betroffen sind und ab dem 01.09.2018 ebenfalls nicht mehr zugelassen werden können.

Ob eine Zulassung der betroffenen Fahrzeuge im EU-Ausland dazu führt, dass diese nach dem 31.08.2018 in Deutschland noch zugelassen werden können, lässt sich nach dem bisherigen Kenntnis- und Informationsstand nicht verlässlich beurteilen.
Der zuständige Ansprechpartner beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) teilte dem BVfK diesbezüglich mit, dass eine Zulassung der betroffenen Fahrzeuge im EU-Ausland nur dann ausreichend ist, wenn es hierbei um eine ausländische Zulassung handelt, die mit einer Zulassung in Deutschland vergleichbar ist. Ob das jeweilige EU-Ausland diese Voraussetzungen erfüllt, kann auch das KBA derzeit nicht vorher sagen. Vor allem vor dem Hintergrund, da es im EU-Ausland unterschiedliche Arten von Zulassungen gibt, die nicht alle mit einer deutschen Zulassung gleichgesetzt werden können.

Fazit:

Nach dem Besagten kann man den BVfK-Händlern daher nur empfehlen, Fahrzeuge mit den auslaufenden Emissionsklassen bis zum 31.08.2018 mit einer deutschen Tageszulassung zu versehen.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

3.-5. August 2018  Classic-Days – Schloss Dyck. Das Klassiker- & Motorenfestival
www.classic-days.de, info@classic-days.de

10.-12. August 2018  46. AvD-Oldtimer-Grand-Prix am Nürburgring
www.avd-ogp.de, ogp@avd.de

11. - 15. September 2018‎  Automechanika. BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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